Jugend-Theorie-Training im Klubhaus der SGS: am 07. + 14. + 21. + 28.02.2012 von 17:00 bis 18:30 Uhr
Sportbootführerschein - Binnen

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Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von 3,68 kW ist der SBF-Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m mit max. 12 Personen an Bord. Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es - auch ausserhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen - zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Ausserdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.- Ein Kuriosum eigener Art stellt die Binnenalster in Hamburg dar. Zwar traut man sozusagen jedem Hamburger auch ohne Führerschein von Geburt an zu, segeln zu können - aber nur mit vereinfachten Vorfahrtsregeln: Es gilt rechts vor links. Voraussetzungen und Erwerb
Literatur (SBF-Binnen) Sportbootführerschein Binnen - Segel/Motor, Mit offiziellen Prüfungsfragen; Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe, Delius-Klasing Verlag, Bielefeld, ISBN 3-7688-0657-X, 11. Auflage 2004 |
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