alle anzeigen

SGSP – Corona UPDATE

 

Der Vorstand informiert,

nach ersten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, dürfen wir nun auch auf unserem Vereinsgelände aktiv werden. Bevor ich dazu auf Einzelheiten eingehe, darf ich mich noch einmal für Eure Disziplin und Umsicht in den vergangenen Wochen bedanken. Wir, die Mitglieder des Vorstandes wünschen uns, dass wir auch das Abslippen und das Verhalten auf dem Vereinsgelände in der Folge genauso verantwortungsbewusst von Euch allen erleben dürfen. Wir wollen vermeiden, dass einzelne Mitglieder oder auch der Vorstand in Folge von Verstößen straf- oder bußgeldrechtlich belangt werden. Vor allem aber sind wir gegenseitig für unser aller Gesundheit verantwortlich!

Aktuelle Festlegungen zur Nutzung unseres Vereinsgeländes und der Boote (gemäß Auslegungsschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Eindämmungsverordnung vom 25.04.2020)

Aus der aktuellen Verordnung ergibt sich, dass wir unser Vereinsgelände unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln betreten dürfen.

Individualsport allein, zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sind auch vom Vereinsgelände aus zulässig.

Zusammenkünfte und auch Gruppenbildungen (ab drei Personen) bleiben verboten.

Das Kranen und Slippen von Wassersportfahrzeugen auf dem Vereinsgelände wird unter strengen Regeln gestattet.

Die Nutzer des Vereinsgeländes sind zu informieren und zu belehren.

In diesem Zusammenhang haben wir, die Segelvereine des Revieres Potsdam, am 26.04.2020 einen Sammelantrag auf Ausnahmegenehmigung für das Kranen und Slippen von Booten gestellt. Auf diesen Antrag haben wir heute am 29.04.2020 eine positive Antwort des Gesundheitsamtes in Potsdam erhalten.  Wie Ihr wisst, hatten wir begonnen, das Kranen und Abslippen zielstrebig vorzubereiten. Der Hygieneplan sowie die damit verbundenen Maßnahmen wurden bestätigt, aber auch als Bedingungen für das Kranen und Abslippen benannt.

Hygieneplan Abslippen

Zur Umsetzung des Abslippens ist ein detaillierter Hygieneplan zu erstellen und konsequent zu befolgen. Diesen Hygieneplan vom 27.04.2020 findet Ihr in der Anlage. Wir hängen ihn zusätzlich im „Jugendschaukasten“ zur Einsicht aus.

Die aktenkundliche Kenntnisnahme dieses Hygieneplans gilt als Information und Belehrung und ist verpflichtend. Jedes Mitglied, welches sich ab Donnerstag, 30.04.2020 auf dem Gelände der SGSP aufhält, unterschreibt umgehend auf der Belehrungsliste im Eingangsbereich des Klubhauses.

Zur Verfolgung möglicher Infektionsketten trägt sich jedes Mitglied sowie auch jede/r Mitarbeiter*in beauftragter Firmen beim Betreten und Verlassen des Vereinsgeländes in die Liste neben dem Einfahrtstor (kleiner Schrank) ein.

Die Umsetzung des Hygieneplans bzw. des Reinigungs- und Desinfektionsplans ist Voraussetzung, dass das Abslippen stattfinden kann. Bei Verstößen kann die Erlaubnis sofort entzogen werden. Wir müssen deshalb auf die konsequente Umsetzung drängen.

Ronny hat bereits eine Abfrage gestartet, aus der er gemeinsam mit Frank Johst einen Ablaufplan für das Abslippen erarbeitet. Der erste Teil liegt bereits vor und ist per E-Mail verteilt worden.

Wir beginnen demzufolge mit der Umsetzung unverzüglich, also bereits am Donnerstag, 30.04.2020.

Euch allen wünschen wir vor allem Gesundheit, einen erfolgreichen Abschluss Eurer Überholungsarbeiten und dann einen guten und ganz individuellen Start in die neue Segelsaison.

Viele Grüße   Jan Fischer - 1. Vorsitzender – Sportgemeinschaft Segeln Potsdam e. V.

Tornowstr. 49 – 14473 Potsdam

www.sgs-potsdam.de      E-Mail: 1.Vorsitzender@sgs-potsdam.de