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SGSP – Corona UPDATE

Corona-Update - Hygienekonzept SG Segeln Potsdam e. V. (Stand: 15.06.2020)

1. Grundlagen zur Erstellung des Hygieneplans

Voraussetzung für die Nutzung des Vereinsgeländes ist das Vorliegen eines Hygieneplans des Vereins. Der nachfolgende Hygieneplan ist für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Sportgemeinschaft Segeln Potsdam aufhalten verbindlich. Zu den Maßnahmen erfolgt eine Information per Aushang im Klubhaus sowie per Mail an alle Mitglieder. Der Hygieneplan wird auf Grundlage der Empfehlungen des RKI und der mit geltenden KRINKO-Empfehlung vom 28.09.2015 erstellt: Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Bei Verstoß gegen den Hygieneplan können Personen durch Mitglieder des Vorstandes mit sofortiger Wirkung des Geländes verwiesen werden. Verstöße werden als vereinsschädigendes Verhalten gewertet und können gemäß Satzung zum Ausschluss aus dem Verein führen. Es gelten grundsätzlich alle Hygienemaßnahmen die durch Verordnungen des Bundes und der Länder zur Prävention im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 (Corona) erlassen wurden.

Abstandsgebot minimal 1,5 Meter - Händehygiene - Husten- und Niesetikette

Zum Hygieneplan werden die benannten Mitglieder nachweislich informiert.

Verantwortlich: Jan Fischer, 1. Vorsitzender

2. Beteiligte Personen

Verantwortliche Personen

Ablauforganisation:       Vorstand

Hygienemaßnahmen:   Vorstand

Anwesenheitsliste

Die Anwesenheit aller Personen auf dem Vereinsgelände ist in einer Anwesenheits-/Begehungssliste zu erfassen. Diese liegt in einem Kasten an der Toreinfahrt aus und ist unmittelbar nach dem Betreten und mit dem Verlassen des Vereinsgeländes auszufüllen. Ein Aus- bzw. Eintragen, wenn mit dem Boot vom Steg für weniger als 48 Stunden abgelegt wird, ist nicht erforderlich.

Erkrankte Personen

Unter folgenden Voraussetzungen ist Personen das Betreten des Geländes untersagt:

Personen, die unter Quarantäne stehen.

Personen mit Atemwegsinfektionen.

Betreten des Vereinsgeländes

Das Vereinsgelände wird grundsätzlich nur von Mitgliedern/Personen betreten, die Pflege- und Wartungsarbeiten an ihren Booten wahrnehmen, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten auf dem Vereinsgelände ausführen, den Trainings- oder Sportbetrieb organisieren oder diesen ausüben.

3. Basishygiene

Händehygiene

Als Keimbarriere werden bei allen Tätigkeiten an den Booten und Anlagen Arbeitshandschuhe getragen. Nach dem Ausziehen der Arbeitshandschuhe erfolgt umgehend das Händewaschen mit Wasser und Seife. Dazu befindet sich an den Waschbecken der Toiletten Seifenspender und Einmalhandtücher. Sofern keine Gelegenheit zum Händewaschen besteht, erfolgt nach dem Ausziehen der Handschuhe eine Händedesinfektion.  Desinfektionsmittelständer stehen am Eingangstor zum Vereinsgelände, in den Sanitärbereichen und in der großen Halle.

Mund- Nasenschutz

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist verbindlich bei allen Tätigkeiten von Personen aus mehr als einem Haushalt, bei denen der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Vor dem Abnehmen des Mund-Nasenschutzes erfolgt eine Händedesinfektion. Zulässig sind kommerzielle und selbstgefertigte Mund-Nasenschutze.

Flächendesinfektion

Bedienteile von Anlagen werden vor Arbeitsbeginn und bei Bedienerwechsel desinfiziert. Tischflächen, Türklinken, Lichtschalter und andere Bedienteile sind regelmäßig zu desinfizieren. Hierzu befinden befindet sich in der großen Halle an der Winde sowie im Materiallager des Platzwartes Desinfektionsmittel für Flächendesinfektion.

Zugangsbegrenzung und -steuerung

Zur Steuerung und Begrenzung des Zugangs von Räumlichkeiten wie Umkleideräume, Sanitärräume, Vereinshaus werden Beschilderungen angebracht. Auf diesen Schildern ist die maximale Anzahl von Personen angegeben, die sich zur gleichen Zeit in diesem Raum aufhalten dürfen. Der Zugang bzw. das Verlassen dieser Räume hat zeitversetzt zu erfolgen, so dass auch hier die Abstände stets eingehalten werden.

Abfallentsorgung

Desinfektionstücher, benutzte Mund-Nasenschutz, ggf. Einmalhandschuhe werden in den Müllcontainer an der großen Halle entsorgt.

4. Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb wird in Verantwortung des Jugendwartes durch die Trainer*innen organisiert und durchgeführt. Teilnehmer*innen am Training unterliegen den gleichen Auflagen, wie alle sonstigen Personen, die das Vereinsgelände betreten. Personensorgeberechtigte bzw. umgangsberechtigte Personen der Kinder- und Jugendlichen, die sich im Rahmen des Trainings- bzw. Sportbetriebes auf dem Vereinsgelände aufhalten unterliegen, ebenfalls den allgemeinen sowie speziellen Abstands- und Hygieneregeln auf dem Vereinsgelände. Insbesondere ist auf das Tragen des Mund-Nase-Schutzes zu achten. Die Trainingsgruppen sind auf jeweils maximal 10 Personen einschließlich Trainer*in begrenzt. In der Slippanlage dürfen sich gleichzeitig maximal zwei Personen aufhalten. Am Steg an der Slippanlage werden maximal zwei Boote gleichzeitig befestigt.

5. Vereinsgastronomie

Die Vereinsgastronomie bietet ein eingeschränktes Angebot aus selbst zubereiteten Speisen sowie Getränken an. Als Infektionsbarriere ist am Ausschank ein Spuckschutz angebracht. Zusätzlich erfolgt die Abgrenzung eines Bereiches, der einen sicheren Abstand zum Ausschank gewährleistet. Im Gastronomie-bereich sind nach jeder Nutzung von Tischflächen zu desinfizieren. Die Tisch- bzw. Stuhlanordnung erfolgt so, dass der Abstand von 1,5m zwischen Personen verschiedener Haushalte gewährleistet ist. Die grundlegende Tisch- bzw. Stuhlanordnung ist nach jeder individuellen Nutzung wieder herzustellen.

6. Meldepflicht

Für den Fall der Erkrankung von Personen, die sich auf dem Vereinsgelände aufhalten, an SARS-CoV-2, gilt die Meldepflicht CoronaVMeldeV. Der/die Betroffene/n ist verpflichtet dem zuständigen Gesundheitsamt (seines Aufenthaltsortes/Wohnortes) mitzuteilen, dass er sich auf dem Vereinsgelände der Sportgemeinschaft Segeln Potsdam e. V. aufgehalten hat. Er teilt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der benannten Vorstandsmitglieder mit. Die benannten Vorstandsmitglieder haben eine Anwesenheitsliste und die Kontaktdaten aller Mitglieder, die mutmaßlich Kontakt mit dem/den Betroffenen hatten. Diese Daten werden auf Verlangen dem Gesundheitsamt ausgehändigt. Der/die Betroffenen verständigen die benannten Vorstandsmitglieder über die Erkrankung. Die Information der Mitglieder über WhatsApp oder andere SocialMedia-Kanäle ist zu unterlassen.

Der Vorstand - vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Jan Fischer, Potsdam, 15.06.2020