jetzt bei uns Mitglied werden
Du kannst bei uns das Segeln genießen und wirst die Gemeinschaft erleben.
Die Bewerbung einer Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form an unseren Vorstand zu richten.
Folgende Mitgliedsformen sind u. a. in unserer Satzung geregelt:
Außerordentliche Mitgliedschaft:
Für Mitglieder, die die ordentliche Mitgliedschaft anstreben.
Hier kann nach Ablauf von 2 Jahren, wenn das Vereinsleben gefällt, ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
gestellt werden (außerordentliche Mitglieder zahlen derzeitig einen einmaligen Vermögensbeitrag von 400€)
Jugendmitgliedschaft:
Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Die Jugendmitgliedschaft endet mit
Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Jugendmitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat. Innerhalb des letzten
Vierteljahres der Jugendmitgliedschaft kann ein Antrag auf Umschreibung in die ordentliche Mitgliedschaft gestellt
werden. Der Vermögensbeitrag reduziert sich um 25%mit jedem Jahr als Jugendmitglied. D. h. bei mehr als
vier Jahren als Jugendmitglied entfällt der Vermögensbeitrag. Das Jugendmitglied kann auch andere Mitgliedsarten
beantragen.
Elternmitgliedschaft:
Mitgliedschaft für Eltern und Erziehungsberechtigte von Jugendmitgliedern. Mit Umschreibung eines Jugendmit-
gliedes oder bei Austritt des Jugendmitgliedes wandelt sich die Elternmitgliedschaft in eine fördernde Mitgliedschaft
um. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag.
(Elternmitglieder brauchen keinen Vermögensbeitrag zu zahlen)
Jahresmitgliedschaft:
stellt eine „Kennenlernmitgliedschaft“ dar und/oder für diejenigen. die z. B. arbeits- oder ausbildungsbedingt
befristet in der Region ansässig sind und für 1-2 Jahre Segelsport ausüben wollen. Sie läuft nach einem Jahr aus
und kann bis zu zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Danach kann die Umschreibung in eine andere
Mitgliedsform beantrag werden. (Jahresmitglieder brauchen keinen Vermögensbeitrag zu bezahlen)
Fördernde Mitgliedschaft:
Mitgliedschaft für Menschen, welche z. B. beruflich wenig Zeit für Freizeit haben, aber trotzdem dabei sein wollen
durch Förderung des Sports, der Jugend und der Vereinstradition. Sie dürfen an kulturellen Veranstaltungen des
Vereins teilnehmen aber den Verein nicht sportlich vertreten.
(Fördernde Mitglieder brauchen keinen Vermögensbeitrag zu zahlen)