jetzt bei uns Mitglied werden
Du kannst bei uns das Segeln genießen und wirst die Gemeinschaft erleben.
Die Bewerbung einer Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form an unseren Vorstand zu richten.
Folgende Mitgliedsformen sind u. a. in unserer Satzung geregelt:
Ordentliche Mitgliedschaft:
Ein Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied kann von Personen gestellt werden, die das 26. Lebensjahr vollendet haben.
(ordentliche Mitglieder zahlen derzeitig einen einmaligen Aufnahmebeitrag von 400€)
Jugendmitgliedschaft:
Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres können eine Jugendmitglied-schaft beantragen.
(Jugendmitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag)
Partnermitgliedschaft:
Personen, die in einem partnerschaftlichen Verhältnis zu einem volljährigen Mitglied des Vereins
stehen, ebenso Mitglieder von Eignergemeinschaften, die ein Boot eines ordentlichen oder
Ehrenmitgliedes gemeinsam nutzen, sowie gesetzliche Vertreter*innen von minderjährigen
Jugendmitgliedern, können einen Antrag zur Partnerschaftsmitgliedschaft stellen
(Partnermitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag)
Jahresmitgliedschaft:
stellt eine „Kennenlernmitgliedschaft“ dar und/oder für diejenigen. die z. B. arbeits- oder ausbildungsbedingt
befristet in der Region ansässig sind und für 1-2 Jahre Segelsport ausüben wollen. Sie läuft nach einem Jahr aus
und kann bis zu zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Danach kann die Umschreibung in eine andere
Mitgliedsform beantrag werden. (Jahresmitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag)
Fördernde Mitgliedschaft:
Mitgliedschaft für Menschen, welche z. B. beruflich wenig Zeit für Freizeit haben, aber trotzdem dabei sein wollen
durch Förderung des Sports, der Jugend und der Vereinstradition. Sie dürfen an kulturellen Veranstaltungen des
Vereins teilnehmen aber den Verein nicht sportlich vertreten.
(Fördernde Mitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag)